Die schönsten öffentlichen Flächen auf unserer Erde gehören allen und sind nicht privatisierbar.
Unser Ziel ist es, die geographische Besonderheit Heikendorfs als Wert für die Zukunft herauszustellen, die Naturlandschaft unangetastet zu lassen und die fördenahe Kulturlandschaft behutsam weiterzuentwickeln.
Das heißt:
- Innerhalb des 150 m breiten Gewässerschutz- und Erholungsstreifens entlang der Kieler Förde darf es keine Befreiung vom Bauverbot für Privateigentümer geben (§ 11 LNatSchG, § 80 Abs. 1, Nr. 3 LWG). Gemeindeeigener Boden in diesem Bereich ist unverkäuflich.
- Das Landschaftsbild entlang der Förde muss als Wald- und Parklandschaft erhalten werden.
- Wo in Ufernähe nach Abriss von Häusern neu gebaut wird, darf die bisherige Gebäudehöhe und die Größe der Grundfläche des Gebäudes nicht überschritten werden.
- Für die Gestaltung der Uferzone, sofern sie nicht naturbelassen ist, sollte unbedingt sachverständiger Rat angefordert werden (s. Tourismuskonzept).
Wir sehen einen engen Zusammenhang zwischen diesem Ziel und der touristischen Attraktivität der Gemeinde Heikendorf. Wir beziehen uns hierbei auch auf das Tourismuskonzept der Gemeinde Heikendorf (2011).
Die Bürgerstiftung Fördeufer Heikendorf will nach dem Grundsatz „von BürgerInnen für BürgerInnen“ dem Gemeinwohl dienen und das ehrenamtliche Engagement in Heikendorf unterstützen.
Die Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Die interne Arbeit der Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt.
Sie betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um den BürgerInnen ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an ihren Projekten zu beteiligen.
Für eine nachhaltige Entwicklung soll die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der ländlichen Strukturförderung, Natur und Umweltschutz sowie Landschaft und Architektur aus dem Umfeld der Universitäten sowie Gruppen, Vereinen und Verbänden im öffentlichen und privaten Sektor angestrebt werden.
Die Bürgerstiftung Fördeufer Heikendorf sieht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft und gleichzeitig als Unterstützerin und Partnerin der Gemeinde.
Heikendorf, 30.9.2019