Absichtserklärung: Schlosskoppel wird geschützter Landschaftsbestandteil!

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 10.1.2022 beschlossen, die Schlosskoppel einschließlich Steilufer und Redder (am Schlosskoppelweg) zum geschützten Landschaftsbestandteil unter besonderer Berücksichtigung einer naturverträglichen Erholungsnutzung zu erklären.
Aufgrund von Einwänden verschiedener Akteure auf übergeordneter und kommunaler Ebene – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön (UNB), Gemeinderat Heikendorf – wurde der Satzungsentwurf für den geschützten Landschaftsbestandteil Schlosskoppel dahingehend geändert, dass nur der wasserseitige Teil des Redders am Schlosskoppelweg in den Geltungsbereich einbezogen ist. Dieser Entwurf wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.01.25 einstimmig angenommen.