Liebe Heikendorfer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Sie werden sich sicher erinnern, dass in den Jahren 2015/16 von einer Gruppe Heikendorfer Bürgerinnen und Bürger ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegen eine mögliche Bebauung der dem Bund gehörenden Schlosskoppel durchgeführt wurde. Die politischen Gremien haben daraufhin das für die Schlosskoppel bereits eingeleitete B-Planverfahren wieder aufgehoben. Schon damals war die Gründung einer Bürgerstiftung Gegenstand der Gespräche. Amt und Gemeinde haben mit Schreiben vom 28.07.2016 ausdrücklich die Idee der Bürgerstiftung unterstützt und uns zur Gründung ermuntert.
Hintergrund des Bürgerbegehrens war schon damals die zunehmende Besorgnis, dass selbst die nur noch wenigen fördeufernahen Flächen, die sich in öffentlicher Hand befinden, nach und nach insbesondere für den Wohnungsbau verkauft und damit für das Allgemeinwohl für immer verloren gehen werden. Wir sollten letztlich auch im Interesse unserer Kinder und nachfolgender Generationen dauerhaft verhindern, dass auch bei uns alle Uferflächen zugebaut werden. Das ist jetzt dringender als zuvor, da trotz der o.g. Unterstützung durch das Amt und die Gemeinde Bestrebungen im Gange sind, die Schlosskoppel in unterschiedlicher Weise zu bebauen.
Die inzwischen erweiterte Bürgergruppe will daher für den Bereich unserer Gemeinde eine gemeinnützige „Bürgerstiftung Fördeufer Heikendorf“ ins Leben rufen mit dem Ziel, die noch verbliebenen und nicht bebauten Flächen in unmittelbarer Wasserlage dauerhaft für die Allgemeinheit zu erhalten. Das könnte durch Anpachtung oder Ankauf und Pflege geschehen. Nur dadurch kann die landschaftliche Schönheit des Fördeufers mit ihren geologisch, ökologisch und kulturgeschichtlich wertvollen Flächen auch auf Dauer als Naherholungsraum erhalten bleiben.
Eine selbstständige, gemeinnützige Bürgerstiftung will als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft das Gemeinwesen stärken. Sie entsteht mit Unterzeichnung eines Stiftungsgeschäftes und einer Stiftungssatzung und muss genehmigt werden durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein. Daher haben wir zunächst ausführliche Gespräche mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Innenministeriums geführt und dort die Entwürfe für ein Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung vorgelegt. Der Satzungsentwurf wird in der genehmigten Fassung dann auch im Internet nachlesbar sein.
Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit ist nach Auffassung des Innenministeriums insbesondere der Nachweis eines ausreichenden Stiftungskapitals von mindestens 100.000 €, wenn möglich, mehr. Dieses Kapital ist ungeschmälert als Stiftungsvermögen zu erhalten.
Daneben kann die gemeinnützige Stiftung nach Erlangung ihrer Rechtsfähigkeit durch die Genehmigung des Innenministers durch Zustiftungen ihr Kapital erhöhen und durch Spenden wirtschaftlich gestärkt werden. Sowohl die Beteiligung mit Stiftungskapital im jetzigen Gründungsstadium als auch spätere Zustiftungen oder Spenden an die bestehende Stiftung werden von der Finanzverwaltung steuerwirksam anerkannt. Die Beteiligung an unserer geplanten Stiftung ist also auch steuerlich sehr interessant. Lassen Sie sich hierzu auch von Ihrem Steuerberater näher informieren. Die Kopie einer steuerlichen Kurzinformation fügen wir anliegend bei.
Dadurch, dass die Stifter/innen namentlich in der Urkunde des Stiftungsgeschäfts aufgeführt werden, setzen sie ein Zeichen für ihre verantwortungsvolle Mitgestaltung ihres Heimatortes auch für nachfolgende Generationen.
Nach diesen vorausgeschickten Erläuterungen wenden wir uns nun mit der Bitte an Sie, uns bei der Gründung der Bürgerstiftung Fördeufer Heikendorf als Mitstifter/in oder als Spender/in zu unterstützen. Das kann in Abstimmung und auf Vorschlag der Stiftungsaufsicht des Innenministeriums dadurch geschehen, dass ein entsprechender Betrag auf ein Treuhandkonto mit der Auflage eingezahlt wird, dass der eingezahlte Betrag nach erfolgter Genehmigung der Bürgerstiftung durch den Innenminister ohne jeden Abzug auf das Konto der Stiftung überwiesen wird. Diese erteilt Ihnen dann eine entsprechende Steuerbescheinigung. Im theoretischen Fall der Verweigerung der Genehmigung wird der Betrag ungekürzt an Sie zurückgezahlt. Das garantieren wir Ihnen.
Für die Sammlung des Stiftungskapitals haben wir jetzt folgendes, auf den Namen unserer Mitstreiter/innen Dr. Bettina Bertram und Ludwig Dümpelmann lautendes und strikt treuhänderisch zu führendes Konto bei der HypoVereinsbank in Kiel mit der
IBAN-Nr. DE37 2003 0000 0020 2153 23
eingerichtet.
DOWNLOAD Formular Spenden-Bestätigung
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Idee der Bürgerstiftung als einer kompetenten Institution der Bürger/innen für die Gestaltung des Fördeufers in unserer Gemeinde wirtschaftlich durch eine Zahlung auf das Treuhandkonto unterstützen würden.
Zusätzlich könnten Sie natürlich in der Bürgerstiftung auch aktiv mitarbeiten und Ihre Ideen und Anregungen einbringen. Darüber würden wir uns besonders freuen.
Mit freundlichen Grüßen der Mitinitiatoren
Dr. Bettina Bertram – Michaela Brechtel – Ludwig Dümpelmann – Inga Körbächer – Dr. Wolf Stähr
Anhang:
Steuerliche Aspekte bei Beteiligung an einer gemeinnützigen Bürgerstiftung
- Attraktiver Sonderausgabenabzug für Beteiligung am Stiftungskapital von bis zu 1 Mio. Euro pro Ehegatte im 10-Jahres-Zeitraum;
- oder allgemeiner Spendenabzug bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte pro Jahr.
- Unternehmensspender:
bis zu 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter. - Erbschaftssteuer:
Diese erlischt rückwirkend, soweit Vermögenswerte, die durch Erwerb von Todes wegen oder Schenkung dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind, innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer einer inländischen gemeinnützigen Stiftung zugewendet werden (§ 29 I Nr. 4 ErbStG).
Bitte stimmen Sie die Auswirkungen einer zugedachten Zuwendung an eine gemeinnützige Bürgerstiftung auf Ihre steuerliche Situation auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater ab.